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Richtlinien der Forschung

Die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst, also zu Kunstwerken, die im Nationalsozialismus aus jüdischem Besitz geraubt oder entzogen wurden, folgt international vereinbarten Richtlinien. Ihr Fundament sind die Washingtoner Prinzipien. Im Dezember 1998  wurden sie auf der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust verabschiedet.

Diese Prinzipien legen fest, dass öffentliche Sammlungen ihre Bestände auf das Vorhandensein von NS-Raubkunst prüfen, identifizierte Objekte an die Opfer oder deren Erb*innen zurückgeben oder zusammen mit ihnen nach anderen gerechten und fairen Lösungen suchen. Mit den im März 2024 zwischen 25 Ländern vereinbarten „Best Practices“ sind die Washingtoner Prinzipien zuletzt noch einmal präzisiert worden. Die „Gemeinsame Erklärung“ von Bund, Ländern und kommunalen Spitzen-verbänden nennt  1999 erstmals Richtlinien zur Anwendung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland. Daneben steht seitdem eine „Handreichung“, die als rechtlich nicht bindende Orientierungshilfe auch ein Prüfraster zur Bestimmung von NS-Raubkunst vorgibt. Wie es gelingen kann, grundlegende Informationen zum Abgleich mit diesem Raster zu finden, beschreibt der „Leitfaden Provenienzforschung“. 

Die Untersuchung der Sammlung der Berlinischen Galerie folgt den Richtlinien und Leitfäden, die seit 1998 zur Auffindung von NS-Raubkunst erarbeitet wurden. Die wichtigsten Dokumente hierzu finden Sie im Folgenden.